Bezeichnung für Brombeere in schlesischer Mundart. Die Bezeichnung ist zu einer allgemeinen Beschaffenheitsangabe für Brombeerlikör geworden.
Bezeichnung wie Doppel-Korn, Doppel-Kümmel u.ä. sind für Spirituosen zulässig, die einem über den Mindestalkoholgehalt hinausgehenden Alkoholgehalt von wenigstens 38 % Vol. aufweisen.