Klarer
Nach EG-Recht ist "Klarer" (farblos, nicht oder nur schwach aromatisiert, extraktarm) nicht als eigenständige Kategorie definiert, so daß auf dem Etikett die Verkehrsbezeichnung "Spirituose" zusätzlich geschrieben werden muß.
Nach EG-Recht ist "Klarer" (farblos, nicht oder nur schwach aromatisiert, extraktarm) nicht als eigenständige Kategorie definiert, so daß auf dem Etikett die Verkehrsbezeichnung "Spirituose" zusätzlich geschrieben werden muß.
Er wird hergestellt, indem Neutralalkohol, dem evtl. (aromatisierende) Geschmackszusätze beigegeben wurden, mit Wasser auf Trinkstärke herabgesetzt wird.
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