Cognac
Die Bezeichnung Cognac ist durch das deutsch-französische Abkommen vom 08.03.60 geschützt. Als Cognac darf somit nur ein französischer Branntwein bezeichnet werden, der alle nach französischem Recht gestellten Anforderungen hinsichtlich Herstellungsbereich, Rohstoff, Destillationsweise. Lagerung und Mindestalkoholgehalt erfüllt.
Der Herstellungsbereich umfaßt die beiden Departements Charente und Charente-Maritime, als Ausgangsrohstoff dient Wein, der ausschließlich aus bestimmten weißen Rebsorten ohne jede Anreicherung gewonnen wurde.
Die Mindestlagerdauer beträgt 30 Monate, eine darüber hinausgehende Alterung kann durch zusätzliche Angaben in der Etikettierung kenntlich gemacht werden.Die gesamte Herstellung einschließlich der Abfüllung geschieht im genannten geographischen Herstellungsbereich.
Mindestalkoholgehalt: 40 % Vol.
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